Auskunftssperre: Sie können Ihre Daten durch die Meldebehörde im Melderegister sperren lassen.
Übermittlungssperre: In bestimmten Fällen können Sie der Weitergabe Ihrer Meldedaten widersprechen.
Weitere Infos zur Aus- und Übermittlungssperre finden Sie im BayernPortal.
Ansprechpartner:
An- und Ummeldung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nicht nach, handeln Sie ordnungswidrig und müssen mit einer Geldbuße rechnen.
Das gleiche gilt für einen Umzug innerhalb der Gemeinde.
Welche Unterlagen werden zur Anmeldung bzw. Ummeldung benötigt?
Meldefrist: 2 Wochen
Abmeldung
Seit dem 01.06.2004 ist eine Abmeldung nicht mehr erforderlich, wenn Sie innerhalb des Bundesgebietes umziehen. Sie müssen sich nur noch bei Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.
Eine Abmeldung ist jedoch weiterhin erforderlich, wenn
Meldefrist: 2 Wochen
Ansprechpartner:
Bei Fragen rund um das Thema Urkunden wenden Sie sich bitte direkt an unseren Ansprechpartner oder
finden Informationen im BayernPortal.
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