Beim Reisepass handelt es sich um einen amtlichen Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Mit einem gültigen deutschen Reisepass genügt der Inhaber der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht. Darüberhinaus ist kein Personalausweis notwendig. Der Eintrag von Kindern in den Reisepass ist seit dem 01.11.2007 nicht mehr möglich. Wir verweisen dazu auf unsere Seite zum Thema Kinderreisepass.
Gültigkeit
Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses richtet sich nach dem jeweiligen Lebensalter. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt sie 6 Jahre, danach 10 Jahre. Ein vorläufiger Reisepass ist 1 Jahr gültig.
Bearbeitungsdauer
Da die Reisepässe über die Bundesdruckerei gefertigt werden, kann über die genaue Dauer keine Auskunft gegeben werden. Im Normalfall ist von ca. drei bis vier Wochen auszugehen. Ein vorläufiger Reisepass kann kurzfristig ausgestellt werden. Die Bearbeitungsdauer eines Express-Reisepasses beträgt 3 Werktage.
Notwendige Unterlagen
Zur Ausstellung eines Reisepasses benötigen wir von Ihnen - ein aktuelles biometrisches Lichtbild,
- soweit das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet ist die Unterschriften der Erziehungsberechtigten,
- eine Personenstandsurkunde, soweit uns diese noch nicht vorliegt.
- persönliches Erscheinen
Seit dem 01.11.2007 werden zudem Fingerabdrücke in den Chip des Reisepasses aufgenommen. Bitte beachten Sie, daß aus diesem Grund die Beantragung eines Passes nur noch in der Verwaltungsgemeinschaft Eggenthal, nicht in der Mitgliedsgemeinden erfolgen kann.
Gebühren
Die Ausstellung eines Reisepasses kostet vor Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 Euro, danach 70,00 Euro. Der Express-Zuschlag beträgt 32,00 Euro. Für einen vorläufigen Reisepass wird eine Gebühr in Höhe von 26,00 Euro erhoben.
Ansprechpartner:
Wenden Sie sich an die Bundespolizei: Hier...
Mit Vollendung des 16. Lebensjahres sind alle Deutschen verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer Behörde, die zur Prüfung berechtigt ist, vorzulegen.
Gültigkeit
Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises richtet sich nach dem jeweiligen Lebensalter. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt sie 6 Jahre, danach 10 Jahre. Ein vorläufiger Personalausweis ist 3 Monate gültig.
Bearbeitungsdauer
Da die Personalausweise über die Bundesdruckerei gefertigt werden, kann über die genaue Dauer keine Auskunft gegeben werden. Im Normalfall ist von ca. drei bis vier Wochen auszugehen. Ein vorläufiger Personalausweis kann kurzfristig ausgestellt werden.
Notwendige Unterlagen
Zur Ausstellung eines Personalausweises benötigen wir von Ihnen
Gebühren
Die Gebühren eines Personalausweises bis unter 24 Jahren betragen 22,80 Euro und ab 24 Jahren 37,00 Euro, die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises kostet 10,- Euro.
Weitere Infos rund um den Personalausweis finden Sie im BayernPortal.
Ansprechpartner:
A U F L A G E N zur Plakatiererlaubnis der Verwaltungsgemeinschaft Eggenthal
Ansprechpartner: