Bis zum 12. Lebensjahr kann für Kinder ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Der Kinderreisepass hat eine Gültigkeit von einem Jahr, wird jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt. Alternativ dazu kann für Kinder auch ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden. Alles weiter finden Sie auch hier unter dem jeweiligen Punkt.
Bearbeitungsdauer
Ein Kinderreisepass kann kurzfristig ausgestellt werden.
Notwendige Unterlagen
Zur Ausstellung eines Kinderreisepasses benötigen wir von Ihnen - ein aktuelles biometrisches Lichtbild (auch bei Kleinkindern),
- die Unterschriften der Erziehungsberechtigten,
- persönliches Erscheinen
- der Nachweis des Sorgerechts, soweit Ihnen dieses alleine zusteht (z.B. Scheidungsurteil, Sorgerechtsbeschluß),
- eine Personenstandsurkunde, soweit uns diese noch nicht vorliegt.
Gebühren
Die Ausstellung eines Kinderreisepasses kostet 13,00 Euro.
Für die Änderung oder Verlängerung des Kinderreisepasses fallen Gebühren in Höhe von 6,00 Euro an, eine Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit möglich.
Sie können den Kinderreisepass auch online beantragen:
Ansprechpartner:
Bei Fragen rund um das Thema Kirchenaustritt wenden Sie sich bitte direkt an unseren Ansprechpartner.
Informationen finden Sie auch im BayernPortal Kirchenaustritt.
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